November 2021

Brief an die Mitglieder der Landessynode der Evangelischen Kirche
Berlin-Brandenburg-schlesische OberlausitzHerbsttagung der Landessynode, Anträge der Kirchenleitung

01. November 2012

Sehr geehrte Synodale,

die Kirchenleitung beantragt umfangreiche Änderungen der Grundordnung und die Einführung eines Gesamtkirchengemeindegesetzes. Die Kirchenkreise sollen gegenüber den Kirchengemeinden weiter gestärkt werden. Insbesondere erhalten sie das Recht, den Pfarrdienst in Grundversorger und Spezialisten aufzuteilen. Die neue Möglichkeit, Gesamtkirchengemeinden zu bilden, soll die Zahl von Gemeindefusionen steigern.Die beantragten Änderungen führen zu einer wesentlichen Verschiebung im Aufbau der Kirche. Bisher setzen alle evangelischen Landeskirchen den Schwerpunkt ihres Kircheseins bei den Kirchengemeinden. Dort ist Kirche im Vollsinn, denn dort versammeln sich die Menschen tatsächlich um Jesus Christus und lassen sich von ihm führen. Nur dort gibt es auch Älteste, die die Gemeinde selbst gewählt hat.Alle anderen kirchlichen Ebenen sind nur mittelbar von der Gemeinde bestimmt und daher an das Subsidiaritätsprinzip gebunden. Nur was die Kirchengemeinden nicht selbst tun können, kann Aufgabe von Kirchenkreis oder Landeskirche sein. Das synodale Element ist gegenüber dem presbyterialen (d.h. dem Ältestenamt) nicht vorrangig, sondern hat lediglich eine den Aufgaben von Kirchenkreis bzw. Landeskirche entsprechende Ausrichtung und ist legitimiert, weil und solange das Subsidiaritätsprinzip gewahrt wird.Die von der Kirchenleitung beantragten Änderungen beachten diese Grundsätze nicht ausreichend, sondern legen den Schwerpunkt beim synodalen Element und setzen die Kirchenkreise den Gemeinden gleich und sogar vor. Bezeichnenderweise sollen Gesamtkirchengemeinden auch eine Gemeindesynode und einen Gemeindekirchenrat haben, die nicht von der Gemeinde selbst gewählt werden; das presbyteriale Element (d.h. das Ältestenamt) soll hingegen nur noch eine untergeordnete Rolle im Ortskirchenrat spielen.Diese Verschiebungen im Kirchenaufbau sind mit dem evangelischen Verständnis von Kirche nicht zu vereinbaren. Sie dienen offenbar nur dazu, einen von oben gesteuerten Erweckungsprozeß (“Kirche der Freiheit”) gegen die Widerstände in den Gemeinden zu ermöglichen.Es ist jedoch Gott, der die Kirche erneuert, nicht eine als Unternehmen organisierte Landeskirche.

Mit freundlichen GrüßenGeorg Hoffmann